Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den nachfolgenden Informationen

  • die aufgeführten Hinweise und Regelungen beziehen sich nur auf die direkte Einreise aus Deutschland! Eine Einreise aus einem anderen und/oder einem Transit durch ein Drittland kann mitunter strengeren Regelungen unterliegen. Vor allem dann, wenn das Tier während der Reise die EU verlässt.
  • Alle Angaben gelten für Tiere im privaten Reiseverkehr (d.h. mit max. fünf Tieren)

 

Grundsätzliche reiseunabhängige Empfehlungen

  • Wir empfehlen grundsätzlich bei einer Ausreise aus der EU wenige Tage vor Reisestart (max. 10 Tage, falls keine anderen Vorgaben vorliegen) ein Gesundheitszeugnis beim Tierarzt erstellen zu lassen.
  • Sind mindestens drei Monate seit der ersten Tollwutimpfung verstrichen, empfehlen wir außerdem einen Tollwuttiter erstellen zu lassen. Diese Untersuchung wird zeitlebens nur ein Mal durchgeführt.

Wir übernehmen keine Haftung für die hier aufgeführten Informationen.


Importbestimmungen Slowenien

Stand: Dezember 2017

Mitzuführende Dokumente

  • EU-Heimtierausweis
  • MicroChip

Mindestalter bei der Einreise

15 Wochen


Einzuhaltende Impfbestimmungen

Weitere Gesundheitsbedingungen


Erstimpfung Tollwut mind. 21 Tage vor Einreise

k. Angaben


Hunderassen mit Einreiseverbot

k. Angaben

Sonstiges

Die mit dem Tier reisende Person muss entweder der Besitzer sein oder eine Vollmacht des Besitzers mitführen

 

Die Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, die Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln



Kontakt

Info folgt.