Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den nachfolgenden Informationen

  • die aufgeführten Hinweise und Regelungen beziehen sich nur auf die direkte Einreise aus Deutschland! Eine Einreise aus einem anderen und/oder einem Transit durch ein Drittland kann mitunter strengeren Regelungen unterliegen. Vor allem dann, wenn das Tier während der Reise die EU verlässt.
  • Alle Angaben gelten für Tiere im privaten Reiseverkehr (d.h. mit max. fünf Tieren)

 

Grundsätzliche reiseunabhängige Empfehlungen

  • Wir empfehlen grundsätzlich bei einer Ausreise aus der EU wenige Tage vor Reisestart (max. 10 Tage, falls keine anderen Vorgaben vorliegen) ein Gesundheitszeugnis beim Tierarzt erstellen zu lassen.
  • Sind mindestens drei Monate seit der ersten Tollwutimpfung verstrichen, empfehlen wir außerdem einen Tollwuttiter erstellen zu lassen. Diese Untersuchung wird zeitlebens nur ein Mal durchgeführt.

Wir übernehmen keine Haftung für die hier aufgeführten Informationen.


Importbestimmungen Russland

Stand: Dezember 2017

Mitzuführende Dokumente

  • Englischsprachiger Tollwutausweis oder mit russischer Übersetzung

Mindestalter bei der Einreise

4 Monate


Einzuhaltende Impfbestimmungen

Weitere Gesundheitsbedingungen


Die Tollwutimpfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen

Es ist ratsam ein veterinäramtliches Gesundheitszeugnis drei bis 10 Tage vor Abflug erstellen zu lassen


Hunderassen mit Einreiseverbot

k. Angaben

Sonstiges

Achtung Welpenkäufer: Ein aus Russland exportierter Hund benötigt eine Ausreiseerlaubnis. Klären Sie mit Ihrem russischen Züchter vorab, ob alle Formalien vor Abreise erfüllt sind

 

FRACHTRAUM

Vermeiden Sie es, Ihr Tier im Frachtraum des Flugzeugs transportieren zu lassen. Luftfracht kann in Moskau an einem separaten Terminal ausgeladen werden, was dazu führen kann, dass sich die Einfuhr unnötig in die Länge zieht.



Kontakt

Weitere Informationen finden Sie auf der Website unter diesem Link